Wer genehmigt das? Bauen in Ohlsdorf:
Aufgrund der an uns gerichteten Anfragen zur derzeitigen Handhabung von Bauansuchen zeigen wir hier den gesetzlichen Weg auf. Die Zuständigkeiten sind in der Oberösterreichischen Bauordnung klar geregelt. Für Ohlsdorf ergibt sich daraus: Baubehörde erster Instanz ist Frau Bürgermeister Eisner. Alle Bauansuchen unterliegen nach Einlangen am Bauamt der dortigen Erstbegutachtung. Die Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung trifft danach aber alleine die Bürgermeisterin als erste Bauinstanz. Frau Bürgermeister Eisner kann zusätzlich den Sachverständigen der OÖ. Landesregierung um die Beurteilung der Einhaltung der technischen Bauvorschriften und des Orts- und Landschaftsbildes bitten. In ihre Entscheidung sind aber normalerweise weder Gemeindevorstand, Gemeinderat noch der Bau- und Planungsausschuss eingebunden. Heikle Bauvorhaben werden manchmal dem Bau- und Planungsausschuss zugewiesen, dieser hat im ersten Genehmigungsverfahren aber keine Kompetenzen und dient in diesen Fällen eher dem Auslagern unangenehmer Entscheidungen.
Zusammengefasst: Auch wenn es häufig anders dargestellt wird, haben die einzelnen Fraktionen nichts mit einem von Frau Bürgermeister Eisner in erster Instanz abgelehnten Bauprojekt zu tun. Wir erfahren oft nur zufällig von solchen Fällen, zum Beispiel wenn uns der Bauwerber direkt kontaktiert. Nutzen Sie also die Gelegenheit und sprechen Sie mit uns über Ihr Bauvorhaben! Wir werden Ihnen verbindlich und ehrlich sagen, was tatsächlich möglich ist.
Gegen eine negative Beurteilung durch Frau Bürgermeister Eisner kann offiziell berufen werden.
Als Baubehörde zweiter Instanz beschäftigt sich dann der Gemeinderat mit dem Bauansuchen und entscheidet positiv oder ebenfalls negativ. Auch der Gemeinderat kann den Sachverständigen der OÖ. Landesregierung um Auskunft bitten. Sollte der Gemeinderat ebenfalls negativ entscheiden, würde bei einer Beschwerde diesbezüglich das Landesverwaltungsgericht in Linz damit beschäftigt. Der Instanzenzug endet danach bei der letzten Möglichkeit der Beeinspruchung beim Obersten Gerichtshof in Wien.
Bau-und Planungsausschuss
Gefragt werden wir auch betreffend den Bau- und Planungsausschuss und dessen tatsächliche Entscheidungsmöglichkeiten. Zur Erklärung: Dieser und alle anderen Ausschüsse in Ohlsdorf sind derzeit durch drei ÖVP-, zwei SPÖ- und zwei FPÖ Mandatare besetzt. Geleitet wird der Bau- und Planungsausschuss von Herrn GV Georg Grafinger (ÖVP). Ihm obliegt es auch, ob ein von Frau Bürgermeister Eisner negativ beurteiltes Bauvorhaben vor der weiteren Beurteilung durch den Gemeinderat als zweite Instanz in diesem Ausschuss behandelt wird. Ausschüsse beschäftigen sich im Detail mit den betreffenden Themen und können eine unverbindliche Empfehlung an den Gemeinderat aussprechen.
Hoffentlich konnten wir mit diesen Zeilen Klarheit in die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bezüglich Bauvorhaben in Ohlsdorf bringen. Bei Fragen freuen wir uns über den direkten Kontakt. Im Bau- und Planungsausschuss arbeiten konstruktiv für Sie: Herr Daniel Schobesberger (0664.607954514 oder ds@fpö-ohlsdorf.at ) und Herr GV Ing. Mag.(FH) Markus Stockinger, M.Sc. (0664.5539213 od. mst@fpö-ohlsdorf.at )
Sie können die Zuständigkeiten im §55 der aktuellen Oberösterreichischen Bauordnung direkt hier lesen und herunterladen.